Institutionen

Auf nationaler Ebene bestimmt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die Luftverkehrspolitik. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist als Fachbehörde u.a. für die Zulassung und Kontrolle von Luftfahrtzeugen und Personal sowie die Genehmigung von Luftsicherheitsplänen zuständig. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) führt die Flugsicherung aus. Dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) kommt hierbei die Aufsicht über die DFS zu. Auf Landesebene beeinflussen die für Verkehr zuständigen Landesministerien die Luftfahrtpolitik, die Landesluftfahrtbehörden übernehmen neben dem LBA Aufgaben der Luftverkehrsverwaltung, aber auch die Genehmigung von Flughafenentgelten.


Auf europäischer Ebene ist das Generaldirektorat für Transport und Energie (DG TREN) bei der Europäischen Kommission für die Gestaltung der Luftverkehrspolitik zuständig. Die EASA (European Aviation Safety Agency) als Behörde für Flugsicherheit und EUROCONTROL als Organisation zum Aufbau einer gemeinsamen Flugsicherung stellen die fachlichen Einrichtungen auf europäischer Ebene dar. Die ECAC (European Civil Aviation Conference) mit Vertreten der Mitgliedsstaaten unterstützt die europäischen Gremien durch fachliche Vorbereitung der europäischen Luftverkehrspolitik.


Auf internationaler Ebene ist die ICAO (International Civil Aviation Organisation) als Sonderorganisation der UNO zuständig für die weltweite Luftverkehrspolitik. Die ICAO gibt weltweit geltende Regeln für den Luftverkehr vor.


Eine Übersicht über die verschiedenen Interessenvertreter als PDF können Sie hier herunterladen.