Sicherheit

   
Sicherheit ist das höchste Gut im Luftverkehr. Unsere Mitglieder gehören zu den sichersten Fluggesellschaften der Welt und belegen hier Spitzenplätze in Sicherheitsrankings.  (Sicherheitsrankings; Schwarze Liste der EU). Die Sicherheit im Luftverkehr mit ihren vielen einzelnen Aspekten gehört daher auch zu den Schwerpunktthemen des BDF.


Sicherheit bedeutet zunächst die Sicherheit im Ablauf des Flugbetriebs, um flugbedingte Gefahren zu verhindern. Hier sorgt die Deutsche Flugsicherung für die reibungslose Abwicklung der Flüge bei Start, Landung und Flug. Sicherheit bezeichnet aber auch die betriebliche und technische Sicherheit der Flugzeuge, die der Zulassung und Kontrolle durch die Luftverkehrsbehörden bedürfen. Hierfür sorgt das Luftfahrt-Bundesamt auf nationaler Ebene, die EASA (European Aviation Safety Agency) auf europäischer Ebene.


Der BDF steht der Kapitalprivatisierung der Deutschen Flugsicherung grundsätzlich positiv gegenüber. Der Verband hält es für wichtig, dass sich langfristig orientierte – und nicht auf kurzfristige Renditemaximierung konzentrierte – Investoren an der DFS beteiligen. Die Deutsche Flugsicherung ist in puncto Sicherheit und Qualität eine der besten Flugsicherungen weltweit. Allerdings liegt sie  in puncto Kostenniveau auf einem sehr hohen und damit für den Standort Deutschland ungünstigem Niveau. Die weiterhin ausstehende ökonomische Regulierung muss so konzipiert und gestaltet sein, dass sie dieser Situation Rechnung trägt.


Der BDF betrachtet die mehrheitliche Privatisierung der DFS als wichtige Voraussetzung zur Schaffung des Single European Sky. Nur wenn die nationalen Flugsicherungen ihre Kompetenzen verknüpfen können, kann ein gemeinsamer Luftraum über Europa entstehen. Programmiersprachen und Betriebssysteme würden endlich vereinheitlicht. Hohe Sicherheitsstandards gerade der deutschen Flugsicherung könnten dann verbreitet werden.


Mit Besorgnis beobachtet der BDF, dass das für den Luftverkehrsstandort Deutschland eminent wichtige Luftfahrt-Bundesamt im Vergleich zu den vergleichbaren Behörden in Frankreich und Großbritannien sehr schwach aufgestellt ist. Während die französische und die britische Behörde ihre Luftverkehrswirtschaft aktiv stützen und zum Teil sogar schon sicherheitsrelevante Tätigkeiten in Deutschland übernehmen, ist das LBA kaum mehr in der Lage, seine gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben hierzulande zu übernehmen.

Trotz hinzugekommener Sicherheitsaufgaben muss das im internationalen Vergleich ohnehin schon sehr schlank aufgestellte LBA mit einem seit 2003 um rund 10 % gekürzten Personalhaushalt auskommen. Die Situation ist bereits so kritisch, dass die Behörde die entstandene Lücke in der personellen Besetzung auszugleichen versucht, indem sie bei anderen Behörden wie dem Bundesamt für den Güterverkehr, dem Umweltbundesamt oder der Bundespolizei um Amtshilfe ersucht. Der BDF sieht die Erledigung sicherheitsrelevanter Aufgaben durch branchenfremde Stellen kritisch und stellt daher die dringende Forderung an die Politik, für eine adäquate Ausstattung des Luftfahrt-Bundesamtes zu sorgen. Nur so kann es den Sicherheitsanforderungen einer wachsenden Luftverkehrsbranche gerecht werden und der Luftverkehrsstandort Deutschland gesichert werden.

In der aktuellen Situation der weltweiten Bedrohung durch den Terrorismus bekommt die Sicherheit gegen Gefahren, die außerhalb des Luftverkehrs absichtlich und kriminell herbeigeführt werden, einen immer höheren Stellenwert. Zahlreiche Gesetzesänderungen haben zu vielen neuen Regelungen und einer strengeren Überwachung von Passagieren und Luftfahrt-Personal geführt. Auf europäischer Ebene wurde die sog. Verordnung 2320/2002 eingeführt, die zahlreiche Anforderungen an die Luftsicherheit für die europäischen Mitgliedstaaten stellt.


Auf nationaler Ebene werden alle Sicherheitsmaßnahmen gegen kriminelle Gefährdungen des Luftverkehrs im Luftsicherheitsgesetz geregelt. Während das europäische Regelwerk vor allem die inhaltlichen Vorgaben für die Sicherheit bestimmt, legt das deutsche Luftsicherheitsgesetz zusätzlich die Zuständigkeiten der einzelnen deutschen Bundes- und Landesbehörden fest und schafft die Eingriffsgrundlagen für hoheitliches Handeln.

Der BDF unterstützt die von der Initiative Luftverkehr für Deutschland und mittlerweile auch von den europäischen Verbänden im Luftverkehr erhobene Forderung, die in den letzten Jahren zusätzlich eingeführten Sicherheitsmaßnahmen grundsätzlich daraufhin zu überprüfen, ob sie tatsächlich zu mehr Sicherheit führen und ob es wirtschaftlichere, aber ebenso taugliche Sicherheitsmaßnahmen gibt. Ziel muss es sein, mittelfristig eine kohärente Sicherheitsstrategie zu formulieren. Dabei schließt sich der BDF der Forderung der EU-Abgeordneten an, wonach die Kosten für die Sicherheit jeweils zur Hälfte von den Mitgliedsstaaten und den Nutzern getragen werden sollen. Da Sicherheit eine hoheitliche Aufgabe ist, kann es nicht angehen, dass die Kosten einfach an die Fluggesellschaften abgewälzt werden.