Sicherheit ist das höchste Gut im Luftverkehr. Unsere Mitglieder gehören zu den sichersten Fluggesellschaften der Welt und belegen hier Spitzenplätze in Sicherheitsrankings. Die Sicherheit im Luftverkehr mit ihren vielen einzelnen Aspekten gehört daher auch zu den Schwerpunktthemen des BDF.
Sicherheit bedeutet zunächst die Sicherheit im Ablauf des Flugbetriebs, um flugbedingte Gefahren zu verhindern. Hier sorgt die Deutsche Flugsicherung für die reibungslose Abwicklung der Flüge bei Start, Landung und Flug. Sicherheit bezeichnet aber auch die betriebliche und technische Sicherheit der Flugzeuge, die der Zulassung und Kontrolle durch die Luftverkehrsbehörden bedürfen. Hierfür sorgt das Luftfahrt-Bundesamt auf nationaler Ebene, die EASA (European Aviation Safety Agency) auf europäischer Ebene.
Die Schaffung des Single European Sky verknüpft die Kompetenzen der nationalen Flugsicherungen. Nur hierdurch kann ein gemeinsamer Luftraum über Europa entstehen. Programmiersprachen und Betriebssysteme würden endlich vereinheitlicht. Hohe Sicherheitsstandards gerade der deutschen Flugsicherung könnten dann verbreitet werden.
Mit Besorgnis beobachtet der BDF, dass das für den Luftverkehrsstandort Deutschland eminent wichtige Luftfahrt-Bundesamt im Vergleich zu den vergleichbaren Behörden in Frankreich und Großbritannien an seine Kapazitäten stößt. Während die französische und die britische Behörde ihre Luftverkehrswirtschaft aktiv stützen und zum Teil sogar schon sicherheitsrelevante Tätigkeiten in Deutschland übernehmen, ist das LBA kaum mehr in der Lage, seine gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben hierzulande zu übernehmen.
Der BDF sieht die Erledigung sicherheitsrelevanter Aufgaben durch branchenfremde Stellen kritisch und stellt daher die dringende Forderung an die Politik, für eine adäquate Ausstattung des Luftfahrt-Bundesamtes zu sorgen. Nur so kann es den Sicherheitsanforderungen einer wachsenden Luftverkehrsbranche gerecht werden und der Luftverkehrsstandort Deutschland gesichert werden.
In der Situation der weltweiten Bedrohung durch den Terrorismus bekommt die Sicherheit gegen Gefahren, die außerhalb des Luftverkehrs absichtlich und kriminell herbeigeführt werden, einen immer höheren Stellenwert. Zahlreiche Gesetzesänderungen haben zu vielen neuen Regelungen und einer strengeren Überwachung von Passagieren und Luftfahrt-Personal geführt. Auf europäischer Ebene wurde die sog. Verordnung 2320/2002 eingeführt, die zahlreiche Anforderungen an die Luftsicherheit für die europäischen Mitgliedstaaten stellt.
Der BDF unterstützt die von der Initiative Luftverkehr für Deutschland und mittlerweile auch von den europäischen Verbänden im Luftverkehr erhobene Forderung, die in den letzten Jahren zusätzlich eingeführten Sicherheitsmaßnahmen grundsätzlich daraufhin zu überprüfen, ob sie tatsächlich zu mehr Sicherheit führen und ob es wirtschaftlicher, aber ebenso taugliche Sicherheitsmaßnahmen gibt. Ziel muss es sein, mittelfristig eine kohärente Sicherheitsstrategie zu formulieren. Dabei schließt sich der BDF der Forderung der EU-Abgeordneten an, wonach die Kosten für die Sicherheit jeweils zur Hälfte von den Mitgliedsstaaten und den Nutzern getragen werden sollen. Da Sicherheit eine hoheitliche Aufgabe ist, dürfen die Kosten nicht einfach an die Fluggesellschaften weitergegeben werden.